
Behörde bestätigt, dass die Geruchsbelastung weiterhin über den Zielwerten liegt.
Betroffene erwägen Einschaltung der Volksanwaltschaft.
In einer mündlichen Verhandlung hatte der Verein Landeshauptstadt-Luft die Möglichkeit, die unbefriedigende Situation vor dem Landesverwaltungsgericht darzulegen.
Über die Osterfeiertage hatte die Geruchsbelästigung in St. Pölten einen neuen Höhepunkt erreicht. Auch eine Woche nachdem Betroffene auch über die Medien darauf aufmerksam gemacht haben, hielt die Geruchsbelästigung an und ist am Donnerstag bis in die Innenstadt von St. Pölten vorgedrungen.
Die betroffenen Anrainerinnen und Anrainer kämpfen mutig für ihre Rechte. Allen voran Bewohnerinnen und Bewohner im Westen der Landeshauptstadt wie Barbara und Karl H. Hochschorner, deren Leben durch den penetranten Gestank massiv beeinträchtigt wird. Die Situation ist prekär: „Arbeiten im Freien, Freizeitgestaltung im eigenen Garten, Treffen mit Familie und Freunden sind stark beeinträchtigt, teilweise unmöglich“, erklärt Barbara Hochschorner. Die Geruchsbelästigung durch die Abfallanlagen am Ziegelofen dringt sogar bis in die Häuser.
Die Initiativen der Verantwortlichen, die Situation zu verbessern, zeigen bisher keine Wirkung.
Der Betreiber der Deponie, die Firma Zöchling, wird von den Anrainern wegen mangelnder Maßnahmen zur Vermeidung der Geruchsbelästigung kritisiert: „Die Verantwortung des Betreibers beschränkt sich auf das Nötigste, um Gewinne zu maximieren und Kosten zu minimieren“. Auch die Rolle der Stadt St. Pölten und des Landes Niederösterreich wird hinterfragt. Durch den Verkauf der Reststoffdeponie habe die Stadt die Entwicklung ermöglicht, ohne Rücksicht auf die Konsequenzen.
Um ihre Rechte zu verteidigen, haben die Anrainer den Verein Landeshauptstadt-Luft gegründet. Wilhelm Maurer und Jürgen Komma, ebenfalls Anwohner und Vorstandsmitglieder des Vereins, betonen die Notwendigkeit, juristisch gegen den Gestank vorzugehen. Doch auch das erweist sich als schwierig, da sie vom Land Niederösterreich vorerst abgewiesen wurden. Dagegen haben sie Beschwerde erhoben und kooperieren nun mit einer anerkannten Umweltorganisation, um zumindest Parteistellung zu erlangen.
Verhandlung beim Landesverwaltungsgericht am 9. April 2024
In einer mündlichen Verhandlung am 9. April 2024 hatten die Beschwerdeführer die Möglichkeit, ihre Situation vor dem Landesverwaltungsgericht darzulegen. Dabei bestätigte die Vertreterin der Behörde, dass die Geruchsbelastung weiterhin über den Zielwerten liegt.
Die Entscheidung über die Zuerkennung der Parteistellung an die Umweltorganisation wird bis spätestens August 2024 schriftlich vorliegen. Wilhelm Maurer, Obmann des Vereins Landeshauptstadt-Luft, beklagt vor allem die langen Wartezeiten: „Es ist frustrierend, dass wir monatelang warten müssen, um zu erfahren, ob wir als Betroffene vor Gericht überhaupt eine Stimme haben. Diese Hinhaltetaktik ist eine Zumutung für uns und alle Anrainer, die täglich unter der Geruchsbelästigung leiden“. Jürgen Komma, ebenfalls im Vorstand des Vereins, ergänzt: „Es ist enttäuschend, dass wir trotz eindeutiger Beweise für die anhaltende Geruchsbelästigung immer noch um unsere Parteistellung kämpfen müssen. Die Zeit, die wir hier verlieren, könnte genutzt werden, um konkrete Maßnahmen gegen den Gestank zu setzen und die Lebensqualität der Anrainer zu verbessern“.
Die Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht hat also gemischte Reaktionen hervorgerufen und die Anrainer hoffen weiterhin auf eine faire Entscheidung und die Möglichkeit, als Betroffene gemeinsam mit der Umweltorganisation Parteistellung zu erlangen.
Unterstützung durch den Verein zur Unterstützung von Bürger:inneninitiativen (BIV)
Unterstützung erhalten die Betroffenen von verschiedenen Seiten. Die Grünen engagieren sich sowohl auf lokaler als auch auf Landesebene. Stadträtin Christina Engel-Unterberger: „Wir unterstützen vor Ort durch Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz, Vernetzung mit Umweltorganisationen und Unterschriftensammlungen.“
Finanzielle Hilfe leistet der Grün-Alternative Verein zur Unterstützung von Bürger:inneninitiativen (BIV), der sich aus freiwilligen Gehaltsabzügen der grünen Nationalratsabgeordneten finanziert. Elisabeth Götze, Nationalratsabgeordnete der Grünen, betont: „In Fällen wie diesem, in denen es um den Schutz der Umwelt und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger geht, ist es unerlässlich, dass finanzielle Mittel für Anwälte und Sachverständige zur Verfügung stehen. Der BIV spielt eine wichtige Rolle dabei, dass auch Bürgerinitiativen mit begrenzten Mitteln Zugang zum Rechtssystem haben und ihre Anliegen wirksam vertreten können.“
Unterstützungsbedarf und weitere Schritte in der angespannten Situation
Trotz aller Bemühungen bleibt die Situation angespannt. Die Geruchsbelästigung hält an und reicht bei starkem Westwind sogar bis in die Innenstadt von St. Pölten. Der Kampf gegen den Gestank in St. Pölten ist noch lange nicht gewonnen. Die Betroffenen rufen alle Mitbürgerinnen und Mitbürger zur Unterstützung auf und hoffen, dass ihre Stimme zur Verbesserung der Lebensqualität in ihrer Stadt gehört wird. In diesem Zusammenhang erinnern sie auch Bürgermeister und Magistrat an ihre Verantwortung für Wohlergehen und Gesundheit aller Bürger.
Wilhelm Maurer und Jürgen Komma, Obleute des Vereins Landeshauptstadt-Luft, zeigen sich entschlossen, weitere Schritte zu setzen: „Wir prüfen nun auch die Einschaltung der Volksanwaltschaft. Es kann nicht sein, dass die Lebensqualität in einer Landeshauptstadt weiter unter derartigem Gestank leiden muss!“