240409_LVwG

Im Juni 2025 hat die NÖ Landesregierung eine Verdreifachung des Zwischenlagers der Stadt St. Pölten auf dem Deponiegelände “Am Ziegelofen” bewilligt. Unsere Beschwerde gegen diesen Bescheid wurde leider vom NÖ Landes-Verwaltungs-Gericht (LVwG) als unbegründet abgewiesen. 

Kurz nach Veröffentlichung des Bescheids zur substantiellen Erweiterung des Zwischenlagers (https://www.lh-l.at/blog/2025/07/02/mehr-muell-mehr-gestank/) hat der LH-L Obmann, Dr. Wilhelm Maurer, als potentiell betroffener Anrainer Beschwerde erhoben. In einem schriftlich ergangenem Urteil nach einer öffentlichen, mündlichen Verhandlung am 6. Mai hat das Landes-Verwaltungs-Gericht für Niederösterreich dieser Beschwerde nicht stattgegeben

In den 34 Seiten der Begründung folgt das LVwG im Wesentlichen dem Text des Bescheids sowie der Argumentation des Amtssachverständigen für Luftreinhaltung, wonach lt. Bescheid zwar die Gesamtmenge des Mülls im Zwischenlager von 10.000 t / Jahr auf 33.200 t / Jahr erhöht werde, an einem Tag aber nur 400 t an Hausmüll vorhanden sein dürften. Dies stelle eine wesentliche Verbesserung an potentiellen Geruchsbelästigungen dar, denn bisher dürfen  die gesamten genehmigten 10.000 t an einem Tag in Form von Hausmüll gelagert werden.

Nachdem dies eine Verbesserung der momentanen, im Vergleich zu anderen bisherigen Geruchsquellen (zB. die lt. Greenpeace illegal auf der Deponie gelagerten 90.000t Hausmüll) unproblematischen Situation sei, stehe damit auch fest, “dass der Beschwerdeführer durch das verfahrensgegenständliche Projekt in der genehmigten Form in seinem subjektiv-öffentlichen Recht auf Vermeidung von unzulässigen Geruchsemissionen nicht verletzt wird”.

Von Dr. Maurer eingebrachte Vorschläge, sowohl die Herkunft des Mülls als auch die maximale Lagerdauer des Hausmülls zu limitieren, wären – da nicht Teil des eingereichten und genehmigten Projekts – als “eine von Amts wegen vorgenommene, aber antragsbedürftige Abänderung des verfahrensgegenständlichen Projektes unzulässig”.

Leider ist LH-L finanziell weder in der Lage, eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof noch eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen.

Es bleibt uns daher nur die Hoffnung, dass die Stadt St. Pölten weiterhin das Zwischenlager mit den im Bescheid genehmigten Abfallmengen verantwortungsvoll betreibt. Leider wissen wir seit dem Verkauf von Deponie und MBA in 2019, spätestens aber mit dem Vertrag zu einer Anlage zur Verfestigung gefährlicher Stäube im Oktober 2025 (https://www.lh-l.at/blog/2025/10/12/tausche-muellbehandlung-gegen/. ), dass derartige Zusicherungen weder belastbar noch einklagbar sind.

Mehr Müll bedeutet mehr Gestank! 

LH-L ist notwendiger denn je!

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an

Dr. Wilhelm Maurer
Dr. Wilhelm Maurer
Dr. Juergen Komma
Dr. Juergen Komma
Mag. Karl H. Hochschorner
Mag. Karl H. Hochschorner
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