
Im Mai 2026 hat ein Mitglied des Vereines LH-L einen Antrag auf Übermittlung von Umweltinformationen die Deponie „Am Ziegelofen“ betreffend eingebracht. Dieser Antrag umfasste die Deponieaufsichtsberichte aus 2024 und 2025, sowie die Bescheide aus diesem Zeitraum,
Dieser Antrag wurde nun mit Bescheid der NÖ Landesrregierung in weiten Teilen zurückgewiesen. Als Begründung dienten die in den Berichten angeblich enthaltenen enthalten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und die Tatsache, dass diese zudem im Zusammenhang mit einem anhängigen Gerichtsverfahren stehen, womit die Informationen nicht zu erteilen sind.
Auch eine Anfrage nach IFG, die die Maßnahmen seitens der Behörde zur Überwachung der Abfallpolizeilichen Anordnungen in Zusammenhang mit der Deponiesanierung zum Inhalt hatte, wurde mit sehr unterschiedlicher Genauigkeit und allgemein beantwortet, insbesonders was den Zeitraum seit Beginn der Sanierung betrifft.
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Diese Vorgangsweise wirft eine Reihe von Fragen auf:
Was können die Betriebsgeheimnisse der Fa. Zöchling sein? Spezielle Recycling- und Behandlungsverfahren oder besonderes Deponiegas- und Sickerwassermanagement kommt eher nicht in Frage. Auch Geschäftsgeheimnisse (Mengen, Preise) sind nicht Ggenstand unserer Interessen.
Wie steht es um das Ermittlungsverfahren, das immer wieder als Begründung für die Nichtherausgabe von Informationen herhalten muss? Die Anzeige erfolgte im Februar oder März 2025. Warum Informationen über den Zeitraum Sommer 2025 bis Sommer 2026 Gegenstand des Verfahrens sein sollen, ist mangels jeglicher Möglichkeit, über das laufende Verfahren als Unbeteiligter Auskunft zu erlangen, nicht zu beantworten.
Stehen die Interessen eines einzelnen (Unternehmens) über dem Recht der Öffentlichkeit, Informationen über ihre Umwelt zu erlangen?
Der Betreiber beschäftigt eine Schar von Beratern und Rechtsanwälten. Leider berücksichtigt die Behörde nicht die berechtigten Einwände der besorgten Bürger bei ihren Entscheidungen. Auch ist LH-L nicht in der Lage, sich auf aufwändige rechtliche Auseinandersetzungen einzulassen.
Es bleibt uns daher nur die Möglichkeit, eine möglichst breite Öffentlichkeit auf Missstände aufmerksam zu machen und für unser Anliegen zu gewinnen.




